Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes erneuert. Das heißt, dass die bisherigen Förderungen von BAFA und KfW neu aufgesetzt und auf die beide staatlichen Institutionen verteilt wird.
Die Zielsetzung aus dem Gebäudeenergiegesetz, die Förderungen so einfach und unbürokratisch umzusetzen, scheint sich noch nicht ganz eingestellt zu haben. Zudem überschneiden sich die Programme von KfW und BAFA in End- und Anfangsdaten, was dem Laien oft nur in die Resignation führt.
Deswegen hier ein kurzer und überschaubarer Ausschnitt aus den Veränderungen.
1. Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen [BEG EM]
1.1. BEG EM Zuschuss
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, sprich Heizung, Dämmung, Fenster, etc., werden seit Januar 2021 einheitlich beim BAFA beantragt. In Kombination kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt werden und so dass Antragsverfahren ein Stück weit vereinfacht.
1.2. BEG EM Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Wer sich für die Kreditvariante entscheidet, kann diese noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Für Einzelmaßnahmen sind die Programme „Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152“ und für eine Heizungsumstellung mit erneuerbaren Energien, das Programm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)“. Ebenfalls kombinierbar ist hier das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)“, in dem die Baubegleitung bezuschusst wird.
Ab dem 1.7.2021 startet dann auch bei der KfW die BEG. Das Kreditprogramm für einzelne Sanierungsmaßnahmen wird unter dem Namen „Wohngebäude – Kredit (261, 262)“ aufgesetzt. Über jenes Programm wird dann auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
2. Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus [BEG WG]
Wer sich für die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus entscheidet, darf weiterhin über die KfW gehen. Eigentümer können hier, zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss wählen.
2.1. BEG WG Zuschuss
Bis zum 30.6.2021 werden Zuschüsse im bekannten KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ beantragt. Wieder in Kombination, ist der Zuschuss „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)“ möglich.
Mit Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW am 1.7.2021 gibt es auch ein Update in der Effizienzhaus-Förderung. Das neue KfW-Förderprogramm wir dann zu „Wohngebäude – Zuschuss (461)“. Wir im BEG üblich, wird im gleichen Programm der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt.
2.2. BEG WG Kredit (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Für die Kreditvariante zur Sanierung zum Effizienzhaus, können Eigentümer noch bis zum 30.6.2021 den Kredit mit Tilgungszuschuss „Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152“ beantragen. Zusätzlich kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)“ erteilt werden.
Ab dem 1.7.2021 kommt dann auch das Update der Effizienzhaus-Förderung mit Start der BEG. Förderanträge werden dann im neu aufgesetzten KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit (261, 262)“ gestellt. Im gleichen Programm wird der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung KfW beantragt.
Quellen:
https://www.energie-fachberater.de/news/uebersicht-beg-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.php